«Ein religiöser Glaube verliert nicht durch verfassungsfeindliche Inhalte die Eigenschaft, Religion im Sinn der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit zu sein. Das Grundgesetz verlangt daher von den Religionen auch keine Verfassungstreue, sondern Respekt vor dem Vorrang der säkularen Rechtsordnung und den verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern Dritter.»
Prof. Dr. Ralf Poscher – deutscher Rechtswissenschaftler, Verfassungsgeschichtler, Rechtssoziologe und Rechtsphilosoph