«Es liegt in der Natur des Neiders, den Beneideten, wenn er reich ist, wegen seines Reichtums zu tadeln und zu sagen, er habe ihn auf unerlaubte Art und Weise zusammengetragen und es sei eine Sünde, ihn den anderen vorzuenthalten.»
– Abū ʿUthman ʿAmr ibn Baḥr al-Kinānī al-Baṣrī (gest. 255 n. H.)