Heute ein kleiner Auszug aus dem Buch Economic Concepts of Ibn Taimiyah von Prof. Dr. Abdul Azim Islahi, der sich mit der Steuerpolitik unter Schariarecht beschäftigt. Der von Prof. Dr. Islahi zitierte Gelehrte heißt Ibn Taymiyyah (1263 – 1328) und war ein islamischer Gelehrter der besonders unter – heute sogenannten – Salafisten hohes Ansehen genießt und recht oft als Referenz herangezogen wird.
Im folgenden Scan lesen wir einen Auszug aus dem Rechtsgutachten des o.g. Ibn Taymiyyah, in dem er einige Formen von Steuern und Abgaben aufzählt, die unter dem Schariarecht als illegal gelten.
Hier eine Zusammenfassung der genannten illegalen Steuern und Abgaben:
- Kopfsteuern
- Abgaben auf Tierbestand
- Abgaben auf Baumbestand
- Vermögenssteuer
- Erhöhung der Almosenabgabe (über das Scharialimit)
- Erhöhung der Grundsteuer (über das Scharialimit)
- Mehrwertsteuern (z.B. auf Lebensmittel, Kleidung, Tiere, Früchte usw.)
- Zölle
- Sämtliche Arten von Sonderabgaben und -steuern