„Die Gesetzgebung, das Hauptwerkzeug der Macht im demokratischen Staat, ist – auf den Freiheitsaspekt bezogen – in der Mehrzahl der Fälle keine Rechtsschöpfung, sondern Rechtsbruch und Rechtsschädigung (Schädigung der Freiheitsrechte). Die Gesetzgebung verbiegt und entwertet in aller Regel jenes tradierte Recht, in welchem sich das in Jahrhunderten herangewachsene Rechtsempfinden der Menschen widerspiegelt. Gesetze sind – auch und gerade in der modernen Demokratie – selten Instrumente, die das Recht gegen das Unrecht durchsetzen, sondern meistens politische Werkzeuge, mit denen die politische Schwachen zugunsten der politisch Starken (Wählerstimmen-Mehrheit) ausgebeutet, beraubt, unterdrückt und zu Zwecken der Umverteilung instrumentalisiert werden.“
(Roland Baader, Das Kapital am Pranger – Ein Kompaß durch den politischen Begriffsnebel, Seite 224)