Du sollst nicht töten? (3. Teil)

von Yahya ibn Rainer

Im 2. Teil dieser Reihe habe ich nachgewiesen, dass Martin Luther (der christliche Schriftgelehrte und Begründer der zweitgrößten christlichen Konfession) den Bibelvers Du sollst nicht töten (2.Mose/20.Kapitel/13.Vers) zwar mißverständlich (oder gar falsch) übersetzte, aber trotzdem die tatsächliche Bedeutung verinnerlicht hatte.

Ebenso hatte ich im 1. Teil dieser Reihe aufgezeigt, dass sehr viele deutschsprachige Bibelübersetzungen diesen Fehler übernahmen. Namentlich nannte ich die originale Lutherbibel von 1545, die Revidierung der Lutherbibel von 1912 sowie die neueste Revidierung von 1984. Zudem fand sich diese Fehlübersetzung auch in der Schlachter-Bibel und in der Elberfelder-Bibel. Aber auch die überaus bekannte Hoffnung-für-Alle-Bibel und die (besonders bei den Freikirchen) beliebte Neues-Leben-Bibel übernahmen diesen Übersetzungsfehler von Martin Luther.

Verlässt man jedoch diesen protestantischen und freikirchlichen Konfessionsbereich, dann wird man auch neuere und von Martin Luther komplett unabhängige Übersetzungen finden. So verhält es sich z.B. mit der Einheitsübersetzung.

Die Erarbeitung der Einheitsübersetzung ist eine Folge der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Das Zweite Vatikanum löste Latein als alleinige Sprache der Messe ab und ließ die Landessprachen in der Liturgie zu. Dadurch wurde auch die Erarbeitung neuer Bibelübersetzungen für den liturgischen Gebrauch in den Landessprachen dringlich: „Darum bemüht sich die Kirche, dass brauchbare und genaue Bibelübersetzungen in die verschiedenen Sprachen erarbeitet werden.“ (Dei Verbum Nr. 22). […]

Die Einheitsübersetzung sollte die einheitliche Bibel aller deutschsprachigen Bistümer werden. Der Name „Einheitsübersetzung“ spiegelt dieses Ziel wider. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis bedeutet der Name nicht, dass eine gemeinsame Bibelübersetzung der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche erstellt werden sollte. Zwar waren evangelische Theologen seit Beginn an den Arbeiten beteiligt, aber eine Ablösung der in der evangelischen Kirche gebräuchlichen Lutherübersetzung wurde von evangelischer Seite zu keinem Zeitpunkt angestrebt. […]

Die Zielvorgabe des Zweiten Vatikanums, eine „brauchbare und genaue“ Übersetzung zu erstellen, beinhaltete eine Erarbeitung „mit Vorrang aus dem Urtext der Heiligen Bücher“ (Dei Verbum Nr. 22). Die bis dahin gültige Vorrangstellung der lateinischen Vulgata in der römisch-katholischen Kirche wurde damit aufgegeben. Das stellte die katholischen Theologen vor die Herausforderung, entgegen der bisher üblichen Praxis nicht mehr die lateinische Bibel ins Deutsche zu übertragen, sondern aus dem Hebräischen (Aramäischen) und Griechischen ins Deutsche zu übersetzen. Die römisch-katholische Kirche verwirklichte damit eine Forderung der Reformation, die eine Rückkehr von der Vulgata zu den Quellen gefordert hatten.

(Wikipedia)

Die Einheitsübersetzung der katholischen Kirche orientierte sich also weder an der lateinischen Vulgata, noch an der Luther-Bibel, sondern an den (angeblich) originalen Urtexten. Es wird also keinen wundern, im 2. Buch Mose, Kapitel 20 unter Vers 13 folgendes zu lesen: Du sollst nicht morden!

Ebenfalls die Gute-Nachricht-Bibel übersetzt den 13. Vers mit Du sollst nicht morden. Interessant bei dieser Übersetzung ist, dass sie in Kooperation der Deutschen Bibelgesellschaft (evangelisch), des Katholischen Bibelwerks e. V. Stuttgart und der evangelischen und katholischen Bibelgesellschaften in Österreich übersetzt wurde und somit die einzige ökumenische Bibel im deutschen Sprachgebiet ist. Und auch die Neue-Welt-Bibel der Zeugen Jehovas übersetzt den Vers richtig.

Und was leiten Christen mit der korrekten Bibelübersetzung aus diesem Vers ab?

Durch einen Kommentar zum 1. Teil dieser Reihe bin ich von einen engagierten Christen auf den katholischen Katechismus aufmerksam gemacht worden. Der Katechismus ist seit dem Beginn der Neuzeit ein Handbuch der Unterweisung in den Grundfragen des christlichen Glaubens. Ich werde jetzt einige Stellen aus dem katholischen Katechismus zitieren. Unter der Überschrift Die Achtung vor dem menschlichen Leben gibt einen ausführlichen Tafsir (Erläuterung) des 13. Verses:

 2260 Der Bund zwischen Gott und der Menschheit ist vom Wissen um die göttliche Gabe des menschlichen Lebens und die mörderische Gewalttätigkeit des Menschen durchwirkt:

„Wenn aber euer Blut vergossen wird, fordere ich Rechenschaft, und zwar für das Blut eines jeden von euch … Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut wird durch Menschen vergossen. Denn: Als Abbild Gottes hat er den Menschen gemacht“ (Gen 9,5-6). […]

2261 Die Schrift verdeutlicht das Verbot des fünften Gebotes: „Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben“ (Ex 23,7). Der willentliche Mord an einem Unschuldigen ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, die goldene Regel und die Heiligkeit des Schöpfers. Das Gesetz, das ihn untersagt, gilt allgemein: es verpflichtet alle und jeden, immer und überall. […]

2263 Die Notwehr von Personen und Gesellschaften ist keine Ausnahme vom Verbot, einen Unschuldigen zu töten, also einen willentlichen Mord zu begehen. „Aus der Handlung dessen, der sich selbst verteidigt, kann eine doppelte Wirkung folgen: die eine ist die Rettung des eigenen Lebens, die andere ist die Tötung des Angreifers“ (Thomas v. A., s. th. 2-2, 64, 7). Nur die eine Wirkung ist gewollt, die andere nicht. […]

2264 Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre. Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen. Wer sein Leben verteidigt, macht sich keines Mordes schuldig, selbst wenn er gezwungen ist, seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen:

„Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig, ist das unerlaubt. Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt, ist die Verteidigung erlaubt … Es ist zum Heil nicht notwendig, auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten, um die Tötung des anderen zu vermeiden; denn der Mensch ist mehr gehalten, für das eigene Leben als für das fremde Leben zu sorgen“ (Thomas v. A., s. th. 2-2, 64, 7).

2265 Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer oder für das Wohl seiner Familie oder de Gemeinwesens verantwortlich ist, nicht nur ein Recht, sondern eine schwerwiegende Verpflichtung sein.

 2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].

Hiermit hätten wir also ganz klar die Argumentation einiger christlicher Angreifer auf den Islam widerlegt. Das Töten an sich ist in keiner der abrahamitischen Religionen verboten. Verboten ist lediglich das absichtliche Töten unschuldiger Menschen, also das Morden.

Martin Luther hat den 13. Vers im 20. Kapitel des 2. Buch Moses zwar falsch (mit Du darfst nicht töten) übersetzt, aber aus seinen ergänzenden Schriften ist ganz klar zu erkennen, dass er damit das Morden meinte und das Töten eines Soldaten oder eines Vollstreckers der Todesstrafe nicht in diesen Vers mit einbezog. Und die katholische Einheitsübersetzung war in dieser Angelegenheit korrekt und der Katechismus erklärt es noch einmal ganz genau.

Der begründete Tötungsakt ist erlaubt und manchmal sogar verpflichtend. Keine abrahamitische Religion lehnt die Todesstrafe ab oder verbietet dem Soldaten bzw Vollstrecker der Todesstrafe das Töten.

Somit leiten ebenfalls Juden und Christen Tötungsakte aus ihren Büchern ab und legitimieren sie damit. Jeder der das abstreitet ist entweder unwissend in seiner Religion oder ein hinterlistiger Lügner.

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

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