von Yahya ibn Rainer
Es gibt da ein Totschlagargument, dass von einigen engagierten Muslimen gern in der Diskussion benutzt wird und das tragischerweise beim gewöhnlichen Muslim auch manchmal Anklang findet, nämlich das Argument:
„Der Prophet hat es nicht getan, also machen wir es auch nicht.“
Dieses Argument ist, wenn es außerhalb der Angelegenheiten der rituellen Gottesdienste genannt wird, ein Mittel zur Selbstkasteiung, zu der niemand gezwungen oder überredet werden sollte.
Sicherlich war und ist der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – auch in den allermeisten weltlichen Angelegenheiten ein Vorbild, aber er war ebenso auch ein Mensch wie wir und hatte Vorlieben und Abneigungen, die die unsrigen nicht zwingend abrogieren müssen.
Der Grundsatz im Fiqh – und somit ein universelles Menschenrecht – ist das Erlaubtsein aller Handlungen (außer Ibadaat) und Dinge, bis uns ein klares Verbot darüber erreicht.
Niemand ist zu verurteilen, weil er sich freiwillig einiger Handlungen oder Dinge enthält, besonders nicht, wenn er sich dabei den Gesandten Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – als Vorbild nimmt. Aber ebenso wenig sind diejenigen zu verurteilen, die ihr Leben genießen und dabei alle Ideen, Vorlieben und Genüsse ausleben, die Allah und Sein Gesandter nicht ausdrücklich verboten haben.
Jede Gesellschaft benötigt neben enthaltsamen und frommen Ermahnern auch kreative Freigeister, die den weltlich-wissenschaftlichen Fortschritt vorantreiben, neue Techniken und Technologien entwickeln oder erlaubte Künste verfeinern. Dieses hohe Maß an Kreativität und Imagination wird in vielen Bereichen auf Handlungen und Dinge zurückgreifen müssen, die der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – nie erwähnte, nicht praktizierte oder sogar mied.
Wir – und damit meine ich vor allem die Radikalen, die „Islamisten“, die echten Sufis usw. – sollten uns nicht selbst zum Maßstab für die gesamte Gesellschaft erheben und damit diejenigen unnötig unter Druck setzen, die von Allah mit anderen Qualitäten ausgestattet wurden. Freigeister haben es nun einmal nicht so mit Dogmen und Handlungsbeschränkungen, allein schon aus dem Grunde, weil experimentelle Wissenschaften und kreative Künste auf diese Weise einfach nicht funktionieren können.
Es gibt ein Mindestmaß an öffentlicher Ordnung und unveräußerliche Rechte, diese sind durch klare Verbote und Gebote vorgeschrieben. Aber alles darüber hinaus (und damit meine ich auch bestimmte Makrubaat) liegt im Verantwortungsbereich des Individuums und es obliegt allein Allah abschließend darüber zu urteilen.
Wa Allahu alem.