Schlagwort-Archive: Scharia

Asch-Schaukanis Ratschlag an den Imam des Jemens, als die Wahhabiten kamen

Ibn Khaldun schrieb in seiner Muqaddimah folgendes:

»In Abgaben und Steuern liegen doch Ungerechtigkeit und Erniedrigung, die stolze Seelen nicht ertragen können, es sei denn, sie sehen diese als weniger schlimm an als getötet oder vernichtet zu werden, …«

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Prof. Dr. David D. Friedman – Zur Verteidigung des traditionellen islamischen Rechts

Dr. David D. Friedman (geb. 1945) ist Professor für Rechtswissenschaften an der Law School der Santa Clara University (Kalifornien/USA), akademischer Ökonom und Sohn des bekannten us-amerikanischen Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton Friedman (gest. 2006).

Am 08 Mai 2013 publizierte er auf seinem Blog 
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Prof. David D. Friedman – Wenn Kritiker und Befürworter über das traditionelle islamische Recht streiten

Dr. David D. Friedman (geb. 1945) ist nicht nur Professor für Rechtswissenschaft an der Law School der Santa Clara University (Kalifornien/USA) und akademischer Ökonom, sondern auch der Sohn des bekannten Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton Friedman (1912–2006) sowie ein bekennender Atheist und Libertärer.… WEITERLESEN >>

Die Geschichte des mekkanischen Zuhälters

Der bekannte hanbalitische Gelehrte Ibn al-Jawzi (gest. 597 n. H.) schrieb in seiner Zusammenfassung Ahbar an-Nisa (Erzählungen über die Frauen) folgendes:

«Berichte über Kuppler [Zuhälter – Anm. d. Verf.] hat der Historiker al-Mada’ini [gest. 225 n. H. – Anm. d.

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Buchauszug: Wael B. Hallaq – Die Unabhängigkeit der Justiz in einer schariarechtlichen Ordnung

Ich habe vor einiger Zeit einen weiteren Auszug aus dem Buch „The Impossible State – Islam, Politics, and Modernity’s Moral Predicament“ von Prof. Dr. Wael B. Hallaq übersetzen lassen. Dieser Auszug war eigentlich für einen Artikel gedacht, den ich aber

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Zitat: Wael B. Hallaq – Maßstab für Besteuerung unter schariarechtlicher Ordnung

«Gleichwohl wissen wir, dass der Maßstab für Besteuerung schariarechtlich vorgeschrieben und allgemein als außerordentlich niedrig anerkannt war, besonders im Vergleich mit moderne Standards. Mit anderen Worten, die Besteuerung konnte durch festgesetzte und objektive Kriterien bestimmt werden, und somit war eine

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Schrecklich: Das modernistische muslimische Staats- und Schariaverständnis

Was das moderne muslimische Staatsverständnis so schrecklich macht, ist der idealistische Perfektionsmus. Man möchte sich bei der öffentlichen Zwangsanwendung islamischer Urteile mittlerweile grundsätzlich an den strengsten Meinungen orientieren. Das allerdings führt zu einer Art Uniformierung und oberflächlicher Gleichförmigkeit, besonders was … WEITERLESEN >>

Zwei muslimische Gelehrtenstimmen zu Steuern und zu ihrer Hinterziehung

«[…] Wenn der Staat jedoch andere Steuern als die Zakah (Almosenabgabe) von den Einwohnern nimmt und sie für Verschwendung, Unheil, Unterhaltung, Ablenkung und Verbotenes ausgibt und sie nicht zu den in der Scharia vorgesehenen Stellen leitet, wie z.B. den rechtmäßigen

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Einige Gedanken zur bösen Scharia

von Yahya ibn Rainer

Eine große Mitschuld am falschen Verständnis für den Begriff „Scharia“ – besonders unter Nichtmuslimen, aber auch unter vielen zeitgenössischen Muslimen – tragen die modernen muslimisch-etatistischen Gruppierungen und Parteien, die andauernd von einer „Implementierung der Scharia“ faseln, … WEITERLESEN >>

Buchauszug: Ibn Khaldun – Die Ernennung eines Imams ist unerläßlich

«Die Ernennung eines Imams ist unerläßlich. Seine Notwendigkeit wird im religiösen Gesetz durch den Konsensus der Prophetengefährten und der Nachfolgegeneration als rechtens anerkannt, denn die Gefährten des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – schickten sich

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Fundstück: BVerfG – Inzestverbot gilt in Deutschland nicht für Homosexuelle

Ja, tatsächlich. Das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands höchste Verfassungsinstanz, beschreibt es in ihrem «L e i t s a t z  zum Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Februar 2008» (Absatz 56) folgendermaßen:

„Der Umstand, dass beischlafähnliche Handlungen und sexueller Verkehr zwischen

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Auszug: Abdul Azim Islahi – Die legalen Rechte des Individuums in einer islamischen Gesellschaft

Um die legalen Rechte des Individuums in einer islamischen Gesellschaft darzulegen, bemühte Ibn Taymiyyah ein Zitat von Imam Schafi’i (gest. 820 n. chr. Zeitr.):

“Die Menschen haben allumfassende Rechte auf ihr Eigentum; niemand hat das Recht es ihnen – ohne

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